Die einstwilige Verfügung, die Lutz Heilmann beim Landgericht Lübeck zur Sperrung der Weiterleitung von wikipedia.de auf de.wikipedia.org erwirkt hat, hat hohe Wellen geschlagen. Blogs aller Couleur, selbst einer der Linken, berichteten darüber und sparten nicht mit Kritik und Häme, überdies brachten die Frontseiten aller großen Nachrichtenportale einen Artikel. Bei der Recherche für meinen letzten Post sind mir mehrere Punkte aufgefallen:
1. Aufgrund welcher Gesetze sind deutsche Gerichte in der Lage, diese Weiterleitung zu sperren? Schließlich ist der deutsche Wikimedia-Verein nicht für die Inhalte verantwortlich; die Daten liegen auf Servern der Wikimedia-Foundation in den USA. Wenn sie für die Weiterleitung per se bestraft wurden, hieße das im Umkehrschluss, dass jeder Link, der von nun an auf die Wikipedia von irgendjemand aus Deutschland gesetzt wird, strafbar wäre und per einstweiliger Verfügung gestoppt werden müsse, oder?
2. Lutz Heilmann war sich seiner Ohnmacht vor der Klage sicherlich bewusst. Dafür sprechen zwei Indizien: die Änderungen, die an dem entsprechenden Wikipedia-Eintrag vorgenommen wurden und die Klage gegen den deutschen Wikimedia-Verein selbst. Denn was sonst als ein Bauernopfer ist der deutsche Wikimedia-Verein? Keinen vernünftigem Menschen hätte vor der Klage entgehen können, dass sie unsinnig ist, dass das Internet nicht mit einer einstweiligen Verfügung gestaut werden kann, sondern sich die Informationen beständig neue Wege suchen, etwa durch die Blogs.
3. Die deutschen Gesetze sind daher nicht zeitgemäß. Egal wie man es dreht, die Entscheidung des Gerichts, war nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch völlig irrsinnig. Hätten die Persönlichkeitsrechte von Lutz Heilmann wirksam geschützt werden sollen, hätte man Zugriff auf die Server der Wikimedia Foundation in den USA haben müssen. So wäre es unter Umständen möglich gewesen, nur diesen Artikel vom Netz zu nehmen bis die Sachlage geklärt ist. Dazu sind deutsche Gerichte aber nicht ohne Weiteres in der Lage.
4. Setzt man diesen Fall in einen Zusammenhang mit dem bevorstehenden BKA-Gesetz und der wahrscheinlichen Strafverfolgung des freien Journalisten Burkhard Schröder, ergibt sich ein düsteres Bild für die Meinungsfreiheit hierzulande. Das BKA-Gesetz im Verbund mit der Vorratsdatenspeicherung verhindet zukünftig wirksamen Informantenschutz für Journalisten und Anwälte. Fälle wie der BND-Skandal oder die Aufdeckung der Daten-Skandale bei der Telekom dürften in der Zukunft unwahrscheinlicher werden.
5. [Update] Die Heilmann-Anzeige hat zu einem wahren Spenden-Boom geführt. (thx @ Bluesman für den Hinweis)
6. Mit den Worten des Hasen-Blogs: „[Lutz Heilmann] ist der Depp, die Wikipedia der Sieger.“ Allerdings nur vorerst. Man muss die endgültige Entscheidung des Gerichts abwarten.
November 15, 2008
Kategorien: Uncategorized . Schlagwörter: Big Brother, einstweilige verfügung, gesetzeslage, lutz heilmann, wikipedia.de . Autor: xxxx . Comments: 7 Kommentare